Der Schulz-Test: Wie einfach bekommt man Alkohol in Kamenz.

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Location(s): Kamenz

Themen zu diesem Artikel: Reportagen, SCHULZ-Test

Versuch Nr. 1 geglückt. Eine Flasche Wodka (Alkoholgehalt: 37,5 % Vol) aus dem Edeka. (Foto: Maxi Unger)
Versuch Nr. 1 geglückt. Eine Flasche Wodka (Alkoholgehalt: 37,5 % Vol) aus dem Edeka.

Im Jugendschutzgesetz findet man unter §9 die Reglung, in der vorgeschrieben ist, welche alkoholischen Getränke ab welchem Alter an Jugendliche abgegeben bzw. nicht abgegeben werden dürfen. Das Gesetz schreibt vor, dass „Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und andere alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt) an unter 16-Jährige weder abgegeben werden darf, noch  ihnen der Verzehr gestattet wird.“

Und um genau diesen Teil ein Mal in Kamenz auszuprobieren, habe ich mich gemeinsam mit Maxi auf den Weg durch Kamenz begeben, auf der Suche nach der Einhaltung dieser Reglung. Zu Anfang dachten wir, dass wir in den geplanten 6 Märkten, die wir testen wollten, ca. ein  Mal wirklich Alkohol verkauft bekommen sollten. (Nur nebenbei ich bin 16 Jahre und Maxi ist 15 Jahre alt.)
Der Start war am Edeka-Markt in der Nähe der Schwimmhalle. Dort versuchten wir unser Glück, indem wir eine Flasche Vodka zu kaufen versuchten. Um auch die Aufmerksamkeit der anderen Käufer zu testen, unterhielten wir uns darüber, dass wir besagten Alkohol nicht kaufen dürften. Reagiert hat keiner der Passanten. Den Alkohol dann an der Kasse zu kaufen, war kein Problem. Weder die Frage nach unserem Alter noch nach einem Ausweis wurde gestellt.

Danach ging es in Richtung Kaufland weiter. Auf dem Weg dorthin befindet sich ein Netto-Markt und direkt daneben ein weiterer Getränke Markt. Und auch hier versuchten wir hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Nur blieb es auch bei dem Versuch. In beiden Märkten, fragte man uns nach einem Ausweis und gestattete uns nicht den Alkohol zu kaufen. Hierzu trägt bei Netto auf ein extra Signalton an der Kasse bei, der anzeigt, wenn Produkte über den Scanner gehen, die nur ab 18 zugelassen sind. Als wir den Testkauf den Kassierern erklärten, waren sie zunächst überrascht, aber das auch im positiven Sinne.

In der Hoffnung, weitere dieser vorbildlichen Beispiele zu finden, begaben wir uns weiter auf den Weg zum Kaufland. Hier versuchte Maxi ein Alkoholmischgetränk zu erwerben, (leider) auch hier wieder mit Erfolg. Die Kassiererin antwortete auf die Frage, warum sie den Alkohol verkauft hatte, ohne sich den Ausweis zeigen zu lassen, mit der Antwort, dass sie mich für 16 hielte (was auch wahr ist) und sie ja nicht wissen könne, wer den Alkohol bezahlt. Allerdings ist es irrelevant, ob ich als 16-Jährige dabei bin oder nicht, sie hätte den Alkohol nicht an Maxi abgeben dürfen. Auch hier hinderte uns kein anderer Käufer daran, den Alkohol zu kaufen.
Weiter ging der Test im Lidl. Auch hier konnten wir ohne Probleme eine Flasche White-Rum kaufen. Erneut fragten wir bei der Kassiererin nach, weshalb sie uns den Alkohol verkauft hatte, aber diese regierte nur gereizt und gleichgültig darauf. „Jaja, kommt nicht wieder vor...“ Auch den anderen Kassieren war es scheinbar gleichgültig, obwohl es eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann, und eventuell auch der Job damit in Gefahr ist.

Nach diesem eher weniger beispielhaft anmutenden Fall, führte unser Weg weiter zu Aldi. Wie wir es vorher vermuteten, anhand der bereits erlebten Beispiele, bekamen wir auch hier den gewünschten Alkohol verkauft. Die junge Kassiererin jedoch zeigte sich betroffen, als wir sie darauf aufmerksam machten. „Eigentlich weiß man ja, dass man es nicht kaufen darf und deswegen achtet man als Verkäuferin nicht mehr so auf die Kunden, die es kaufen...“ Man muss wirklich sagen, dass sie als Erste auf unseren Test betroffen reagiert hatte. Wir hoffen deshalb zu mindestens, dass die Kassiererin sich in Zukunft doch die Kunden genauer ansieht und auch nach dem Alter fragt. Leider, blieb sie die Einzige die wirklich den Eindruck machte, dass sie in Zukunft mehr darauf Acht geben wird, wie alt ihre Kunden sind.

Alle anderen muss man sagen, reagierten nicht sonderlich interessiert daran. Was wir jedoch auch zum Teil verstehen können, schließlich wollen sie ihre Produkte verkaufen und nicht Stress mit Jugendlichen bekommen, weil diese nicht gerade erfreut reagieren, wenn sie den gewünschten Alkohol nicht bekommen. Und außerdem macht es auch noch mehr Umstände erst nachzufragen etc. als einfach das Produkt über den Scanner zu ziehen und zu kassieren.

Wir wollen auch direkt an die Chefetage der besagten Märkte schreiben und sie über unsere Erkenntnisse informieren. Vielleicht reagiert man dort und  baut in jede Kasse den oben erwähnten extra „Piep“-Ton ein, um auch noch einmal die Kassierer  darauf aufmerksam zu machen. Was auch kaum einer weiß, ist dass auch der Verkauf von beispielsweise Weinbrandbohnen nicht erlaubt ist. Das Ergebnis an diesem Tag war, dass wir in sechs verschieden Märkten in vier Fällen den Alkohol bekommen ohne weitere Probleme, nur zwei kontrollierten vorschriftsmäßig.  

Fazit:
Alkohol bekommt man, aber einen Lottoschein im Wert von 2 Euro bekam Maxi aufgrund ihres Alters nicht ausgezahlt.

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